Geldauflagen
Nachhaltige Sicherung unseres Engagements in der Kinder- und Jugendhilfe
Die gemeinnützige Organisation Franziskushaus Altötting ist berechtigt, Geldauflagen von Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten zu erhalten. Durch die Zuweisung von Geldauflagen in Strafverfahren unterstützen Sie uns als Richter oder Staatsanwalt dabei, unser langfristiges Engagement in der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten. Wir gehören als eine von acht Einrichtungen in Bayern zu unserem Träger Stiftung SLW Altötting.
Geldauflagenkonto
meine Volksbank Raiffeisenbank eG
IBAN DE96 7116 0000 0000 0012 36
BIC GENODEF1VRR
Franziskushaus Altötting
Neuöttinger Str. 53
84503 Altötting
Tel.: 08671 980-0
Fax: 08671 980-112
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